BetreuungsGebühren


Hier finden Sie alle Informationen zu den Gebühren im AWO Kinderhaus Abenteuerland.

 

Erklärung zu den Gebührenstufen:

Stufe 1 = mit einem kindergeldberechtigen Kind in der Familie

Stufe 2 = mit zwei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie

Stufe 3 = mit drei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie

Stufe 4 = mit vier oder mehr kindergeldberechtigten Kindern in der Familie

 

Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, die bei Ihnen in der Familie leben und im Haushalt wohnen. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können berücksichtigt werden, wenn Sie uns einen Nachweis über den weiteren Bezug von Kindergeld vorlegen.

 

Die aktuelle Gebührensatzung finden sie auch unter www.fellbach.de

  


Gebühren ab 01.09.2022:


Betreuung für Kinder über drei (Kindergarten - Ü3)

GANZTAGESBETREUUNG (GT 50)

  1. Stufe: 290 €
  2. Stufe: 218 €
  3. Stufe: 145 €
  4. Stufe:   58 €

zzgl. Verpflegungspauschale*

(inkl. Frühstück, Mittagessen & Snack)

monatlich 109 €/Tagessatz 5,45 €

 

VERLÄNGERTE ÖFFNUNGSZEITEN (VÖ 35)

  1. Stufe: 168 €
  2. Stufe: 126 €
  3. Stufe:    84 €
  4. Stufe:    34 €

zzgl. Verpflegungspauschale*

(inkl. Frühstück & Mittagessen )

monatlich 98 €/Tagessatz 4,90 €



Betreuung für Kinder unter drei (Krippe - U3)

GANZTAGESBETREUUNG (GT 50)

  1. Stufe: 535 €
  2. Stufe: 401 €
  3. Stufe: 268 €
  4. Stufe: 107 €

zzgl. Verpflegungspauschale*

(inkl. Frühstück, Mittagessen & Snack)

monatlich 87 €/Tagessatz 4,36 €

VERLÄNGERTE ÖFFNUNGSZEITEN (VÖ 35)

  1. Stufe: 312 €
  2. Stufe: 234 €
  3. Stufe: 156 €
  4. Stufe:   62 €

zzgl. Verpflegungspauschale*

(inkl. Frühstück & Mittagessen)

monatlich 76 €/Tagessatz 3,80 €



* Die Verpflegungsentgelte beinhalten je nach Betreuungsangebot ein Frühstück, ein warmes Mittagessen & einen Nachmittagssnack. Getränke (Wasser & Tee) stehen allen Kindern über den gesamten Tag zur Verfügung. Weitere Informationen zu unserem Verpflegungskonzept finden Sie hier.

 

Die Verpflegungsgebühr wird jeden Monat komplett eingezogen und wir erstatten am Ende des Quartals für alle entschuldigten Fehltage (nach Abmeldung am Fehltag vor 8:30 Uhr) den umgerechneten Tagessatz.

 

Eine Änderung der Gebühr bleibt vorbehalten.